Zuzahlung
Hinweise zur Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50€ |
pauschal 5€, höchstens jedoch der Medikamentenpreis |
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€ |
10% Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78€ kostet, zahlen sie 7,80€) |
Medikamente über 100€ |
pauschal 10€ (d.h. für ein Medikament das 189€ |
Verbandmittel |
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und |
Rezepturen |
10% vom Abrechnungspreis, Minimum 5€ und |
Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent.
Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der
jährlichen Bruttoeinnahmen.
Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen
Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die
Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
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